Parkregeln Dinopark Funtana

1. Parken

1.1. Die Regeln und Symbole der kroatischen Straßenverkehrsordnung gelten auch für unsere Parkplätze.

1.2. Besucher des Dinopark Funtana müssen ihre Fahrzeuge auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen abstellen. Der Mitarbeiterparkplatz ist ausschließlich für die Mitarbeiter des Dinopark Funtana reserviert.

1.3. Die Anweisungen des Personals des Dinopark Funtana auf den Parkplätzen müssen befolgt werden.

1.4. Bitte parke dein Fahrzeug nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen. Wenn dein Fahrzeug in einem nicht ausgewiesenen Bereich geparkt wird und dadurch den Verkehr oder andere Besucher behindert, muss der Dinopark Funtana dein Fahrzeug auf deine Kosten und dein Risiko abschleppen.

1.5. Die ausgewiesenen Parkflächen werden nicht überwacht. Die Parkgebühr gilt daher nur für die Nutzung der Parkflächen und nicht für den Schutz des Fahrzeugs. Bitte stelle sicher, dass Türen, Fenster, Kofferraum und Schiebedach geschlossen und verriegelt sind. Bitte lass keine Wertsachen sichtbar im Auto liegen. Es ist nicht erlaubt, Haustiere im Auto zu lassen. Im Falle eines Diebstahls oder einer Beschädigung durch andere können wir keine Haftung übernehmen und zahlen keinen Schadenersatz. Das gilt auch, wenn der Schaden durch Sturm, Feuer, Hagel, Explosion oder andere außergewöhnliche Ereignisse verursacht wurde. Wenn du glaubst, dass ein Schaden von einem Mitarbeiter von Dinopark Funtana verursacht wurde, solltest du dies sofort melden, nachdem du den Schaden bemerkt hast – wenn möglich noch während deines Aufenthalts im Dinopark Funtana. Dinopark Funtana haftet nur für Schäden, die von Mitarbeitern des Dinopark Funtana vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

1.6. Das Parken über Nacht ist nicht erlaubt. Fahrzeuge, die nach Parkschluss auf dem Parkplatz stehen, können auf Kosten des Besitzers abgeschleppt werden.

1.7. Der Dinopark Funtana ist nicht verantwortlich für Diebstahl, Verlust oder Schäden, die durch andere Gäste oder Dritte verursacht werden.

2. Zulassung

2.1. Du darfst das Gelände des Dinopark Funtana nur mit gültigen Eintrittskarten durch die gekennzeichneten Eingänge betreten.

2.2. Trage deine Eintrittskarten während deines gesamten Aufenthalts im Park bei dir und zeige sie unserem Personal auf Verlangen vor. Die Eintrittskarte berechtigt dich, den Park während der angegebenen Öffnungszeiten zu betreten. Wenn der Park aus technischen, organisatorischen oder betrieblichen Gründen oder aufgrund von Unwettern, auf die Dinopark Funtana keinen Einfluss hat, vorzeitig geschlossen werden muss, hast du keinen Anspruch auf Rückerstattung des gesamten Eintrittspreises oder von Teilen davon.

2.3. Die Einlassgenehmigung wird ungültig, wenn du das Parkgelände verlässt. Wenn du das Parkgelände für kurze Zeit verlässt, wende dich bitte an einen Mitarbeiter an der Eingangskontrolle, der dir den erneuten Zutritt zum Park gestattet.

2.4. Kinder unter 12 Jahren müssen von einem Erwachsenen (ab 18 Jahren) begleitet werden. Begleitpersonen und Eltern sind für die Kinder in ihrer Gruppe verantwortlich. Für einige Veranstaltungen gelten möglicherweise andere Regeln. Bitte beachte die entsprechenden Informationen, die du in unseren Broschüren, online und bei unseren Mitarbeitern findest.

2.5. Der Verkauf von Gutscheinen, Eintrittskarten oder Freikarten für den Dinopark Funtana auf dem Parkplatz oder auf dem Gelände des Dinopark Funtana ist nicht gestattet. Wenn du ein Ersatzticket oder ein Ticket hast, das du nicht benutzen wirst, wende dich bitte an das Informationsbüro am Haupteingang.

2.6. Eintrittskarten sind nicht umtauschbar und dürfen nicht weiterverkauft werden.

2.7. Wenn der Park wegen schlechten Wetters, aus betrieblichen Gründen oder aus Sicherheitsgründen geschlossen werden muss, werden die Eintrittskarten nicht zurückerstattet, aber das Management kann nach eigenem Ermessen Gutscheine für einen erneuten Eintritt anbieten.

 

3. Allgemeine Sicherheit

3.1. Den Anweisungen des Personals des Dinopark Funtana ist in deinem eigenen Interesse Folge zu leisten.

3.2. Alle Besucher werden gebeten, sich korrekt und angemessen zu verhalten. Störung der öffentlichen Ordnung, unangemessenes Verhalten, Störung anderer Besucher oder des Parkbetriebs, verbale oder körperliche Beschimpfungen, Verleumdungen, Missachtung der Parkregeln usw. können den Dinopark Funtana veranlassen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wie z. B. ein Parkverbot, strafrechtliche Verfolgung oder ähnliche Maßnahmen. Der Dinopark Funtana behält sich das Recht vor, Besucherinnen und Besucher, deren Verhalten darauf schließen lässt, dass sie sich selbst oder andere Besucherinnen und Besucher gefährden oder stören, entschädigungslos zu verweisen.

3.3. Waffen und anstößige Gegenstände (Pistolen, Messer, Ketten, Schlagringe, Feuerwerkskörper usw.) sowie jegliche Art von diskriminierendem, gewaltverherrlichendem oder verfassungsfeindlichem Material dürfen auf dem Parkgelände nicht mitgeführt werden.

3.4. Drohnen und jede Art von ferngesteuertem Spielzeug sind auf dem Gelände des Dinopark Funtana nicht erlaubt. Es ist auch nicht erlaubt, sogenannte „Hacking Gadgets“ und ähnliche Geräte mitzubringen, die z.B. zum unbefugten Abhören, Ausspähen oder Verarbeiten von Daten geeignet sind.

3.5. Du darfst keine Fahrradschlösser mit in den Dinopark Funtana nehmen, es sei denn, sie dienen zur Sicherung von Kinderwagen oder Ähnlichem. Kinderwagen müssen innerhalb des markierten Bereichs oder an einer Stelle geparkt werden, an der sie den Durchgang nicht blockieren oder etwas von den Attraktionen entfernt sind. Kinderwagen können aus Sicherheitsgründen entfernt werden.

3.6. Du darfst keine gasgefüllten Ballons mit in den Dinopark Funtana nehmen.

3.7. Große Gegenstände wie z.B. große Koffer können nicht in den Dinopark Funtana mitgenommen werden.

3.8. Aus Sicherheitsgründen sind motorisierte und nicht motorisierte Fortbewegungsmittel wie Skates, Fahrräder, Roller, E-Scooter usw. im Dinopark Funtana nicht erlaubt, es sei denn, sie sind nachweislich aus gesundheitlichen Gründen erforderlich. Eine schriftliche Genehmigung für die Benutzung muss vor der Ankunft eingeholt werden.

3.9. Lauter Lärm und laute Musik sind verboten. Gegenstände, die andere Menschen stören könnten, wie Vuvuzelas, Megaphone, Hupen oder Musikinstrumente, dürfen nicht in den Park mitgenommen werden.

3.10. Alle feuerpolizeilichen Vorschriften müssen zu jeder Zeit eingehalten werden. Das Rauchen ist in den Attraktionen, Wartebereichen, Shows, während der Aufführungen oder dort, wo sich große Gruppen von Menschen versammeln, sowie in den ausgewiesenen Nichtraucherbereichen nicht erlaubt. Bitte nimm Rücksicht auf andere Menschen.

3.11. Grillen ist nicht erlaubt und es dürfen keine Kochgeräte in den Park mitgenommen werden.

3.12. Die Besucher dürfen die Wege und Plätze nicht verlassen.

3.13. Es ist verboten, Bühnen, Backstagebereiche, Kulissen und Wartungsbereiche zu betreten. Versuche nicht, über Barrieren, Zäune und Mauern zu klettern.

3.14. Das Schwimmen in den natürlichen und künstlichen Seen ist nicht erlaubt und es ist verboten, auf gefrorenem Wasser zu laufen.

3.15. Aufgrund von schlechtem Wetter (Regen, Eis, Schnee oder Ähnlichem) kann es im Park rutschig sein. Dies gilt auch für künstlichen Schneefall sowie dekorativen Kunstschnee während der Wintersaison; insbesondere in der Nähe der Winterattraktionen und Attraktionen mit Schnee. Den Besuchern wird empfohlen, auf dem gesamten Gelände des Dinopark Funtana die nötige Vorsicht und Sorgfalt walten zu lassen, auch in Bereichen, die mit Seilen, Zäunen, Bäumen oder ähnlichem abgesperrt sind, darauf zu achten, dass jederzeit rutschfestes Schuhwerk getragen wird, schnelles Gehen oder Laufen zu vermeiden und vorhandene Geländer zu benutzen.

3.16. Wir bitten alle Besucher, sich angemessen zu kleiden. Oberteile und Schuhe müssen zu jeder Zeit getragen werden.

3.17. Dinopark Funtana behält sich das Recht vor, Personen ohne Entschädigung aus dem Park zu verweisen, die auf eine Art und Weise gekleidet oder tätowiert sind, die Menschen, insbesondere Kinder, beleidigen könnte oder die mit den Mitarbeitern und Künstlern des Dinopark Funtana verwechselt werden könnte. Das Tragen von Masken und das Bedecken des gesamten Gesichts ist nicht erlaubt. Das Tragen von Schleiern aufgrund religiöser Überzeugungen ist erlaubt.

3.18. Hunde sind willkommen, müssen aber an einer kurzen Leine geführt und jederzeit beaufsichtigt werden. Gefährliche Hunde sind gemäß dem Gesetz über die Haltung von Hunden im Park nicht erlaubt. Hunde sind bei Shows, auf Fahrgeschäften und in den speziell gekennzeichneten Bereichen des Parks nicht erlaubt. Begleithunde, die als solche gekennzeichnet sind, sind in bestimmten Shows erlaubt. Die Hunde müssen direkt neben ihren Besitzern sein und die Anweisungen der Show-Assistenten müssen befolgt werden. Du bist dafür verantwortlich, die Hinterlassenschaften deines Hundes zu beseitigen; ein geeignetes Mittel zur Beseitigung der Hinterlassenschaften muss immer mitgeführt werden (z. B. eine Kackschaufel und eine Einwegtüte). Andere Tiere sind im Park nicht erlaubt.

3.19. Der Konsum großer Mengen oder hochprozentigen Alkohols, der Besitz oder Konsum von illegalen Betäubungsmitteln sowie die Mittel zu deren Konsum sind verboten und werden entsprechend geahndet. Dies gilt auch für medizinische Cannabisprodukte, die zum Rauchen geeignet sind, es sei denn, der Besitz und die Notwendigkeit, diese mit sich zu führen, können durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Der Konsum von Cannabis und Cannabisprodukten ist im Dinopark Funtana nicht erlaubt.

3.20. Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen, können vom Parkgelände ausgeschlossen werden. Der Konsum und Besitz von illegalen Drogen ist verboten und wird entsprechend geahndet.

3.21. Das Durchsuchen von Müll-, Sammel- oder Sammelbehältern ist verboten. Der Inhalt in den dafür vorgesehenen Behältern ist Eigentum des Dinopark Funtana. Jede Entfernung oder Verbringung vom Gelände ist verboten

3.22. Rennen, grobes Spiel, Klettern auf Geländer oder jegliches Verhalten, das dir selbst oder anderen Schaden zufügen könnte, ist streng verboten.

3.23. Unbeaufsichtigte Minderjährige (unter 12 Jahren), die allein im Park angetroffen werden, können zum Gästeservice begleitet werden, bis ein Erziehungsberechtigter gefunden wird.

3.24. Befolge im Notfall die Anweisungen des Personals und benutze die ausgewiesenen Evakuierungswege.

 

4. Nutzung der Einrichtungen und Fahrgeschäfte im Dinopark Funtana

4.1. Die Einrichtungen im Dinopark Funtana stehen dir zur Verfügung, solange du die Regeln für ihre Nutzung einhältst.

4.2. Die Öffnungszeiten von Fahrgeschäften, Attraktionen, Shows und anderen Einrichtungen können von den Öffnungszeiten des Dinopark Funtana abweichen. Ausfälle von Attraktionen oder Shows aufgrund von Stromausfällen oder anderen Umständen führen nicht zu einem Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Rückerstattung des gezahlten Eintrittspreises.

4.3. Bei starkem Wind, eingeschränkter Sicht, Gewitter oder Unwetter ist der Dinopark Funtana berechtigt, den Betrieb einzelner oder aller Fahrgeschäfte und Einrichtungen zum Schutz der Besucher einzustellen. Es besteht kein Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Rückerstattung des gezahlten Eintrittspreises.

4.4. Bestimmte Fahrgeschäfte, Attraktionen, Shows oder andere Einrichtungen sind nur zu bestimmten Zeiten der Saison geöffnet oder können aufgrund von Bauarbeiten oder aus betrieblichen oder organisatorischen Gründen geschlossen werden. Solche Schließungen können ohne vorherige Ankündigung erfolgen.

4.5. Technische oder organisatorische Ausfälle einzelner Fahrgeschäfte, Attraktionen, Shows oder anderer Einrichtungen führen nicht zu einem Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückerstattung des gezahlten Eintrittspreises.

4.6. Einige Fahrgeschäfte, Attraktionen und Shows erfordern einen guten allgemeinen Gesundheitszustand ihrer Benutzer und ihre Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Die Sicherheitsmaßnahmen müssen genutzt und die Sicherheitsvorschriften beachtet werden.

4.7. Die Besucher sind verpflichtet, ihre eigene Gesundheit zu überprüfen und mögliche Risiken im Voraus zu bedenken. Sie sind außerdem verpflichtet, sich mit den Nutzungsbedingungen und den Sicherheitsvorschriften vertraut zu machen. Der Dinopark Funtana behält sich das Recht vor, Personen vom Reiten auszuschließen, wenn ein Sicherheitsrisiko besteht, z. B. aufgrund von Körpergröße, -form, körperlicher oder geistiger Verfassung, Behinderung, Schwangerschaft usw. Eine Suspendierung aufgrund eines Sicherheitsrisikos wird niemals aus Gründen der Diskriminierung vorgenommen – sie dient einzig und allein dem Schutz des Einzelnen.

4.8. Bitte sei besonders vorsichtig beim Betreten und Verlassen von Fahrgeschäften, Attraktionen, Shows oder anderen Einrichtungen. Den Anweisungen des Personals von Dinopark Funtana ist unbedingt Folge zu leisten. Wenn du dies nicht tust oder eine Anweisung böswillig ignorierst, wirst du von der Benutzung aller oder einzelner Fahrgeschäfte im Park ausgeschlossen. Anhaltende Missachtung kann zu einem Ausschluss aus dem Park führen. Es besteht kein Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Rückerstattung des gezahlten Eintrittspreises. Das gilt auch, wenn du versuchst, dich an die Spitze der Warteschlange zu drängen.

4.9. Die Nutzung von Spielplätzen und ähnlichen Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Erwachsene dürfen Spielplätze nicht benutzen. Größen- und Altersbeschränkungen sind zu beachten. Erwachsene haften für ihre Kinder.

4.10. Aus Sicherheitsgründen ist es nicht erlaubt, lose Gegenstände mit in die Attraktion zu nehmen. Insbesondere Kameras, Handys, Schlüssel und ähnliche lose Gegenstände müssen vor dem Betreten des Fahrgeschäfts sicher verwahrt werden. Der Dinopark Funtana übernimmt keine Haftung für aufbewahrte Gegenstände.

4.11. Du haftest für alle Schäden, die durch Missachtung der Nutzungsregeln (z. B. durch das Mitführen loser Gegenstände) oder böswillige Beschädigung verursacht werden.

4.12. Es ist strengstens untersagt, sich in die Schlange einzureihen, Plätze zu halten oder die Ausgänge zu benutzen, um sich wieder in die Schlange einzureihen.

4.13. Fotos und Videos während der Fahrt sind nur mit dafür vorgesehenen Kameras (z. B. GoPros) erlaubt und müssen sicher befestigt sein. Lose Handheld-Geräte sind nicht erlaubt.

4.14. Bei einigen Attraktionen kann es zu Kapazitätseinschränkungen oder vorübergehenden Schließungen aus Wartungs-, Personal- oder Sicherheitsgründen kommen, ohne dass ein Anspruch auf Erstattung besteht.

5. Aufsichtspflicht

5.1. Eltern und Begleitpersonen haben die alleinige Sorgfaltspflicht in Bezug auf ihre Kinder. Darüber hinaus sind sie auch für alle Schäden verantwortlich, die von den ihnen anvertrauten Personen verursacht werden, selbst wenn die Aufsichtsperson am Besuchstag nicht vor Ort ist.

5.2. Falls ein Kind verloren geht, benachrichtige sofort das Parkpersonal. Für die Wiedervereinigung wird ein ausgewiesener Treffpunkt genutzt.

6. Werbung und Verkauf von Produkten und Dienstleistungen

6.1 Werbung auf dem Gelände des Dinopark Funtana und auf dem Parkplatz sowie der Verkauf von Produkten und Dienstleistungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Parkleitung erlaubt. Dies gilt auch für die Durchführung von öffentlichen Meinungsumfragen und Zählungen. Werbung und Ankündigungen für Organisationen, Verbände, Interessengruppen und individuelle Ideen sind auf dem Parkgelände und in allen Gebäuden, Fahrgeschäften usw. verboten und werden in jedem Fall mit dem Ausschluss aus dem Park und einer zivilrechtlichen Verfolgung wegen Störung des Hausfriedens und der Sicherheit geahndet.

6.2. Niemand darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung Werbung, Flugblätter, Petitionen oder Umfragen verteilen, auslegen oder aushängen.

7. Videoüberwachung, Foto- und Videoaufnahmen während der Fahrt, Filmen und Fotoshootings

7.1. Der Dinopark Funtana wird videoüberwacht. Die Überwachung dient der Sicherheit der Besucher und Mitarbeiter sowie dem Schutz der Anlage und der Ausrüstung.

7.2. Soweit im Dinopark Funtana Film- und Fotoaufnahmen für Fernsehübertragungen, Werbung oder aus anderen Gründen gemacht werden, sind die entsprechenden Bereiche oder Attraktionen entsprechend gekennzeichnet oder dies ist gut sichtbar. Es steht jedem Besucher frei, diese Bereiche während der Produktionszeit der jeweiligen Aufnahmen zu meiden.

7.3 Besuchern ist es gestattet, eigene Foto- und Filmaufnahmen für private Zwecke zu machen, sofern andere Gäste dadurch nicht beeinträchtigt oder gestört werden. Professionelle Foto- und Filmaufnahmen für kommerzielle Zwecke sowie Live-Streaming über alle Online-Plattformen sind dagegen nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung erlaubt. Bitte kontaktiere die Abteilung für Unternehmenskommunikation des Dinopark Funtana im Voraus.

7.4. Besucher können in Werbevideos oder -fotos des Parks erscheinen. Wenn du nicht gefilmt werden möchtest, meide bitte die dafür vorgesehenen Bereiche oder informiere das Parkpersonal.

8. Sicherheitskontrollen für Besucher

8.1. Alle Besucher, die das Parkgelände (für das diese Parkordnung gilt) betreten wollen, müssen sich mit den freiwilligen Sicherheitskontrollen durch das Sicherheitspersonal des Dinopark Funtana einverstanden erklären. Alle Anweisungen des Sicherheitspersonals müssen befolgt werden. Jede mangelnde Kooperation kann dazu führen, dass der unwilligen Person der Zutritt zum Park direkt verweigert wird. Das Sicherheitspersonal ist befugt, Besucher zu überprüfen, die es aufgrund von Alkoholkonsum, Drogenmissbrauch oder dem Tragen einer Waffe als Sicherheitsrisiko einstuft. Alle Besucherinnen und Besucher müssen ihr Einverständnis mit einer möglichen Untersuchung ihrer Kleidung, ihres Gepäcks oder der von ihnen mitgeführten Behältnisse erklären.

8.2. Das Sicherheitspersonal ist befugt, Besucher, die eine Gefahr für die Sicherheit darstellen könnten, aus dem Park zu verweisen.

8.3. Das Gleiche gilt für Besucher, die sich weigern, sich oder ihre persönlichen Gegenstände einer Sicherheitskontrolle zu unterziehen. Darüber hinaus ist das Sicherheitspersonal befugt, alle Gegenstände zu beschlagnahmen, die nicht mit der Parkordnung übereinstimmen (z. B. Drogen, Waffen usw.).

8.4. Das Sicherheitspersonal ist befugt, stichprobenartige Sicherheitskontrollen bei Besuchern durchzuführen, die sich bereits auf dem Parkgelände befinden.

8.5. Große Taschen und Rucksäcke können einer Sicherheitskontrolle unterzogen werden.

9. Begrenzung der Haftung

9.1. Dinopark Funtana haftet für alle Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch Dinopark Funtana oder Dinopark Funtana-Mitarbeiter oder durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen.

9.2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9.3. Unberührt hiervon bleiben die Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die Haftung nach dem kroatischen Produkthaftungsgesetz, die Haftung bei arglistig verschwiegenen Mängeln und die Haftung bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache.

9.4. Der Dinopark Funtana haftet nicht für Gegenstände, die den Mitarbeitern des Dinopark Funtana übergeben oder anderweitig auf dem Gelände des Parks aufbewahrt oder hinterlegt werden. Es wird keine Haftung für Gegenstände (z. B. Handys, Schmuck, Kameras, Kleidung usw.) übernommen, die während der Nutzung von Fahrgeschäften, Attraktionen, Shows oder Einrichtungen beschädigt oder zerstört werden oder verloren gehen.

9.5. Der Dinopark Funtana übernimmt keine Verantwortung für persönliche Gegenstände, die irgendwo im Park unbeaufsichtigt gelassen werden.

10. Schadensberichte

10.1. Alle Einrichtungen im Park werden sorgfältig gewartet und beaufsichtigt. Solltest du dennoch ohne dein Verschulden Schäden oder Verletzungen erleiden, melde dies bitte dem Informationsbüro, bevor du den Park verlässt. Bitte melde uns auch, wenn du den Verdacht hast, dass später ein Schaden entstehen könnte. Schadenersatzforderungen werden nicht akzeptiert, wenn du den Schaden nicht vor dem Verlassen des Parks meldest, obwohl dies möglich und sinnvoll gewesen wäre.

10.2. Schadenersatzansprüche müssen vor dem Verlassen des Parks gemeldet werden. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.

11. Verstoß gegen die Hausordnung und Parkverweis

11.1. Verstöße gegen die oben genannten Park- und Parkregeln können nach dem Ermessen des Personals und/oder der Geschäftsführung des Dinopark Funtana zu einem entschädigungslosen Verweis aus dem Park führen.

11.2. Die folgenden Verstöße führen zu einem sofortigen Ausschluss ohne Erstattung:

  • Diebstahl oder Vandalismus von Parkeigentum
  • Körperliche Gewalt oder bedrohliches Verhalten
  • Belästigung von anderen Gästen oder Mitarbeitern
  • Gebrauch von illegalen Substanzen

12. Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt das Recht Kroatiens mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG). Für den Fall, dass du die Ticketbestellung als Verbraucher aufgegeben hast, d.h. du bist eine natürliche Person und schließt den Vertrag mit dem Dinopark Funtana zu einem Zweck ab, der nicht deiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, und hast deinen gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt deiner Bestellung in einem anderen Staat, bleibt die Anwendung zwingender gesetzlicher Vorschriften im Sinne von Art. 6 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung (EG) 593I/2008 dieses Staates bleibt von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt, wenn das Recht dieses Staates nach Art. 6 Abs. 1 der Verordnung (EG) 593/2008 ohne die vorstehende Rechtswahl anwendbar wäre, d.h. in Fällen, in denen

  • Dinopark Funtana übt seine Geschäftstätigkeit in dem Land aus, in dem du deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast, oder
  • Der Dinopark Funtana richtet seine kommerziellen Aktivitäten auf dieses Land aus.

Der vorstehende Satz gilt nicht, d.h. du kannst dich nicht auf die zwingenden Vorschriften deines Landes berufen, wenn ein Fall nach Art. 6(4)(a) – (e) der Verordnung (EG) 593/2008 vorliegt, insbesondere im Fall von:

  • Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen, bei denen die dem Verbraucher geschuldeten Leistungen ausschließlich in einem anderen Land als dem Land, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, erbracht werden müssen;
  • Beförderungsverträge, mit Ausnahme von Pauschalreiseverträgen im Sinne der Richtlinie 90/314 EWG des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen (1);
  • Verträge über ein dingliches Recht an einem Grundstück oder über die Miete oder Pacht eines Grundstücks, mit Ausnahme von Verträgen über Teilzeitnutzungsrechte im Sinne der Richtlinie 94/47/EG.

12.2. Wenn du als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen bestellt hast, ist der Erfüllungsort für alle Leistungen aus der Geschäftsbeziehung mit uns und der ausschließliche Gerichtsstand der Sitz von Dinopark Funtana. Unser Recht, ein Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt davon unberührt. Im Übrigen gelten für die gerichtliche Zuständigkeit – vorbehaltlich des nachfolgenden Absatzes 12.3 – die geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

12.3 Wenn du die Ticketbestellung als Verbraucher aufgegeben hast und deinen gewöhnlichen Wohnsitz in einem Land hast, das nicht Mitglied der Europäischen Union und nicht Mitglied des Luganer Übereinkommens ist, ist der ausschließliche Gerichtsstand der Sitz von Dinopark Funtana.

12.4 Wenn du bei Abschluss dieses Vertrages deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Kroatien hattest und diesen entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch uns aus Kroatien verlegt hast oder dein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt ist, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen uns der Sitz des Dinopark Funtana.

12.5 Die EU-Kommission hat eine Internetplattform für die Online-Streitbeilegung eingerichtet. Die Plattform dient als Anlaufstelle für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen, die sich aus Online-Kaufverträgen ergeben. Weitere Informationen findest du unter folgendem Link: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/. Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

12.6 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

12.7. Dinopark Funtana haftet nicht für Schließungen, Verspätungen oder Serviceunterbrechungen, die durch höhere Gewalt verursacht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Pandemien, staatliche Einschränkungen oder unvorhergesehene Ereignisse.

Status: März 2025, Änderungen vorbehalten.